AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Geschäftsbeziehung

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden / Patienten und der Gehschule Hamburg.


Kunde / Patient ist diejenige Person, die Anwendungen für sich selbst oder für Dritte ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt. Kunde ist außerdem der Käufer von Gutscheinen. Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Gehschule Hamburg behält sich eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 1 Behandlungsvertrag

Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt mündlich zwischen dem Patienten und der Gehschule Hamburg ein Behandlungsvertrag zustande. Die AGB sowie die in der Praxis zurzeit übliche Abrechnungshöhe (GebüTH – Gebührenübersicht für Therapeuten 1,4 facher Satz bei Privatpatienten) wird für die Rechnungsstellung akzeptiert. 

§ 2 Haftungsausschluss

Freie Mitarbeiter:

Ist zwischen dem Patienten und einem freien Mitarbeiter der Gehschule Hamburg eine Behandlungs-Vereinbarung getroffen, so haftet weder die Praxis noch deren Inhaberin für vorsätzlich oder fahrlässig durch den freien Mitarbeiter herbeigeführte Körper- oder Vermögensschäden des Patienten.

Praxis:

Die Gehschule Hamburg haftet nicht für Schäden an Privateigentum von Vertragspartnern. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Ebenfalls ist die Haftung durch Diebstahl oder ähnliches ausgeschlossen. Die Gehschule Hamburg schließt jegliche Haftung für Schäden am Kunden / Patienten aus, die wegen Nichtbeachtung der AGB oder durch Fehlverhalten / Fahrlässigkeit der Kunden / Patienten entstehen.

§ 3 Terminvereinbarungen

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten oder gegebenenfalls einer Betreuungsperson. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Fax, Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe. Die Rechnungsstellung annulliert keine der weiteren vereinbarten Termine (auch Serien-Termine), bedingt also nicht das Behandlungsende und ist auch nicht gleichbedeutend einer Kostendeckung aller bisher geleisteten Termine. Ist zum Zeitpunkt eines Termins der gebuchte Behandlungswunsch nicht durch einen Gutschein gedeckt, werden gegebenenfalls Zuzahlungen sofort fällig.

§ 4 Terminabsagen/ Ausfallentschädigung

Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch den Patienten (telefonisch, ggf. mittels Benachrichtigung auf dem Anrufbeantworter), wird der Termin privat Rechnung gestellt (Zurzeit 15€ pro angefangene 30 Minuten). Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet. 

Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die gesamte Buchung des Zeitintervalls zu leisten, auch wenn diese nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.

Bei Terminabsagen durch die Gehschule Hamburg erhält der Patient einen Ersatztermin. Der Patient hat dafür Sorge zu tragen, dass der Praxis eine aktuelle Telefonnummer vorliegt. Sollte der Patient nicht erreichbar sein, wird eine Erstattung etwaiger entstandener Fahrt- oder weitere Kosten ausgeschlossen.

§ 5 Präventionsleistungen

Soweit keine Verordnung (Rezept) vorliegt gelten die durchgeführten Behandlungen als Präventionsleistungen. Dies gilt auch für die Zeit nach Abschluss der Behandlungen. Präventionsleistungen werden zu Selbstzahler-Konditionen berechnet. Sondervereinbarungen bedürfen als Bestandteil des Behandlungsvertrages der schriftlichen Form. Leistungen, die vor Rezeptausstellung erfolgen, werden ggf. nicht von den Krankenkassen getragen. Der Patient wird daher darauf hingewiesen sich umgehend eine Verordnung mit den empfohlenen Heilmitteln ausstellen zu lassen.

§ 6 Fälligkeit der Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Behandlungskosten auf Rezept, sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt. Es sind keine Teilzahlungen vorzunehmen, sondern der gesamte Betrag, in voller Höhe und einer Zahlungssumme per Überweisung/Einzahlung zu begleichen. Für weitere Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils €5 privat zu entrichten (keine Erstattung der PKV möglich). Wellness- oder Präventions-Leistungen sind sofort nach der Behandlung fällig.

§ 7 Zuzahlungen

Erforderliche Zuzahlungen sind nach Rechnungsstellung auf das Konto der Gehschule Hamburg zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten haben einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung vorzulegen. Die Zuzahlungen sind für nicht befreite Patienten verpflichtend. Bei Nichtzahlung ist die Gehschule Hamburg gesetzlich berechtigt, die Behandlung zu verweigern, sofern kein Notfall besteht. Kommen der Patient seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der fällige Betrag von der Krankenkasse im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Patienten etwaig weitere Kosten.

§ 8 Rücktrittsrecht Kunde / Patient

Sollte der Patient mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten. Die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Die Punkte 3 und 4 finden in diesem Zusammenhang ebenfalls Anwendung. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Gehschule Hamburg, Bergstedter Chaussee 63B in 22395 Hamburg zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin vorliegen.

§ 9 Rücktrittsrecht Praxis

Die Gehschule Hamburg ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde / Patient sich entgegen der vorliegenden AGB verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden / Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

§10Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gelten die zwischen der Gehschule Hamburg und dem Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.

§ 11 Haftung für Querverweisende Angebote Dritter (Links) im Internet

Die Praxis übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Internetseiten, welche via Querverweis von der Internetseite der Gehschule Hamburg aus erreicht werden können. Die Querverweise werden zwar in regelmäßigen Intervallen geprüft, aktualisiert und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, dennoch übernimmt die Praxis keine Haftung, falls der jeweilige Betreiber der verlinkten Seite seine Inhalte unangekündigt ändert, seine Dienste einstellt oder gar Seiten mit verfassungswidrigen Inhalten anbietet.

§ 12 Prüfpflicht des Patienten / Kunden

Bei Kassenpatienten: Der Patient wird darüber aufgeklärt, dass die doppelte Verordnung eines primären Heilmittels (z.B. Krankengymnastik) mit demselben Indikationsschlüssel bei identischer Diagnose nicht gestattet ist. Etwaige zusätzliche Physiotherapeutische Behandlungen durch andere Praxen müssen daher für eine andere Diagnose ausgestellt sein. Die Beachtung dieses Umstandes muss durch den Patienten erfolgen. Bei Teil-/Absetzungen des Kostenträgers aufgrund Nichtbeachtung  ist der Patient verpflichtet die erbrachten Leistungen privat zu entrichten. Eine nachträgliche Erstattung des Kostenträgers ist nicht möglich.

Gehschule Hamburg – Inh. Stella Pocher
Bergstedter Chaussee 63B
22395 Hamburg

Tel.: 040 244 316 29
Fax: 040 244 316 39

Stand: 23.01.2021