AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Geschäftsbeziehung

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Kundin/dem Kunden und der Patientin/ dem Patienten und der Gehschule Hamburg.


Kundin / Kunde und Patientin / Patient ist diejenige Person, die Anwendungen für sich selbst oder für Dritte ab dem Zeitpunkt der Buchung in Anspruch nimmt. Kunde ist außerdem der Käufer von Gutscheinen. Mit der Buchung dieser Dienstleistung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Die Gehschule Hamburg behält sich eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Nachfolgend wird zu Vereinfachung von Patientin / Patient gesprochen.

§ 1 Behandlungsvertrag

Mit Erhalt der Terminvereinbarung kommt mündlich zwischen der Patientin /dem Patient und der Gehschule Hamburg ein Behandlungsvertrag zustande. Die AGB sowie die in der Praxis zurzeit übliche Abrechnungshöhe (1,4-facher Satz der GebüTh bei Privatpatinnen/-patienten, Preisliste hängt in der Praxis aus) wird für die Rechnungsstellung akzeptiert. 

§ 2 Haftungsausschluss

Freie Mitarbeiter:

Ist zwischen der Patientin/dem Patient und einer freien Mitarbeiterin /einem freien Mitarbeiter der Gehschule Hamburg eine Behandlungs-Vereinbarung getroffen, so haftet weder die Praxis noch deren Inhaberin für vorsätzlich oder fahrlässig durch die freie Mitarbeiterin /den freien Mitarbeiter herbeigeführte Körper- oder Vermögensschäden des Patienten.

Praxis:

Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit der Patientin/dem Patient oder gegebenenfalls einer Betreuungsperson. Als Vereinbarung gelten Terminabsprachen per Telefon, Fax, E-Mail oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe. Die Rechnungsstellung annulliert keine der weiteren vereinbarten Termine (auch Serien-Termine), bedingt also nicht das Behandlungsende und ist auch nicht gleichbedeutend einer Kostendeckung aller bisher geleisteten Termine. Ist zum Zeitpunkt eines Termins der gebuchte Behandlungswunsch nicht durch einen Gutschein gedeckt, werden gegebenenfalls Zuzahlungen sofort fällig.

§ 4 Terminabsagen/ Ausfallentschädigung

Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht der Therapeutin /des Therapeuten. Erfolgt innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn keine ausdrückliche Absage durch die Patientin/ den Patienten (E-Mail oder telefonisch, ggf. mittels Benachrichtigung auf dem Anrufbeantworter), erklärt sich die Patientin/der Patient bereit, die ausgefallene Behandlungseinheit privat in Höhe des aktuell geltenden gesetzlichen Kassentarifs zu begleichen. Bei Privatpatientinnen /-patienten gilt die im Honorar-/Behandlungsvertrag vereinbarte Höhe der jeweiligen Leistung. Die Ausfallentschädigung greift ebenso bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Stau, plötzlicher Erkrankung oder anderen Ursachen die nicht von der Patientin / dem Patienten beeinflussbar sind. Eine etwaige anderweitige gewinnbringende Zeitverwendung wird in diesen Fällen angerechnet. 

Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe der Patientin/des Patienten bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die gesamte Buchung des Zeitintervalls zu leisten, auch wenn diese nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.

Bei Terminabsagen durch die Gehschule Hamburg erhält die Patientin/der Patient einen Ersatztermin. Die Patientin/der Patient hat dafür Sorge zu tragen, dass der Praxis eine aktuelle Telefonnummer (bevorzugt Mobil) vorliegt. Sollte die Patientin/der Patient nicht erreichbar sein, wird eine Erstattung etwaiger entstandener Fahrt- oder weitere Kosten ausgeschlossen.

§ 5 Prüfpflicht der Patientin / des Patienten

5.1 Gültigkeit Heilmittelverordnung

laut Heilmittelrichtlinien hat die Behandlung spätestens am 28. Tag nach Ausstellung der Verordnung zu erfolgen.

Die Heilmittelverordnung ist der Praxis vor Beginn der Behandlung im Original oder als Kopie vorzulegen. Sollte bei Beginn des Termins die Verordnung nicht der vereinbarten Leistung entsprechen oder ungültig sein, ist die Differenz von der Patientin/dem Patienten zu tragen. Die Praxis behält sich vor, die Terminvergabe erst bei vorliegender Verordnung durchzuführen.

Bei der Buchung von Dauerterminen sorgt die Patientin/der Patient selbstständig für die rechtzeitige Bestellung einer korrekten Verordnung. Behandlungen, die aufgrund zu spät ausgestellter Verordnungen nicht von der Krankenkasse erstattet werden, sind von der Patientin/dem Patienten selbst zu tragen.

Die Unterbrechungsfrist zwischen den einzelnen Behandlungen soll bei maximal 14 Tagen liegen. Bei einer Unterbrechungsfrist von 4 Wochen wird die betreffende Verordnung von der Praxis abgerechnet. Etwaige offene Behandlungseinheiten verfallen für die Patientin/den Patienten. Bei einer Fortführung der Behandlung ist eine neue Heilmittelverordnung notwendig.

5.2 Parallele Physiotherapie Behandlungen in einer anderen Praxis (gesetzlich Versicherte):

„Wenn die Diagnosegruppe und die Diagnose (ICD-10-GM-Code bis auf die letzte Stelle) auf 2 Verordnungen vollständig identisch sind, dürfen die Behandlungen nicht parallel erbracht und abgerechnet werden. Sofern die ansonsten gleichen Diagnosen aber eine unterschiedliche Lokalisation aufweisen, können diese durch die Stelle nach dem Punkt durch die Angabe „re.“ und/oder „li.“ definiert werden. Diese Angabe unterschiedlicher Lokalisationen begründet dann 2 Verordnungsfälle, die parallel abgegeben werden können (z. B. Behandlung rechtes und linkes Bein). Wenn aus Patientensicht (Verträglichkeit/Überforderung) nichts dagegenspricht, dürfen diese Verordnungen dann auch parallel am selben Tag ausgeführt werden.“ 
Quelle: https://ifk.de/fileadmin/Dokumente/Beruf_Heilmittel/20211124_FAK_Physiotherapie.pdf

Bei Ablehnung der Kostenübernahme der Krankenkasse, sind die Kosten der von der Praxis bereits erbrachten Leistungen von der Patientin / dem Patienten selbst zu tragen.

§ 6 Präventionsleistungen

Soweit keine Verordnung vorliegt, gelten die durchgeführten Behandlungen als Präventionsleistungen. Dies gilt auch für die Zeit nach Abschluss der Behandlungen. Präventionsleistungen werden zu Selbstzahler-Konditionen berechnet. Sondervereinbarungen bedürfen als Bestandteil des Behandlungsvertrages der schriftlichen Form. Leistungen, die vor Rezeptausstellung erfolgen, werden ggf. nicht von den Krankenkassen getragen. Die Patientin / der Patient wird daher darauf hingewiesen, sich umgehend eine Verordnung mit den empfohlenen Heilmitteln ausstellen zu lassen.

§ 7 Fälligkeit der Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Die Behandlungskosten auf Rezept sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Soweit die Behandlung in Zeitabschnitten erfolgt, wird die Rechnung nach Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte gestellt. Es sind keine Teilzahlungen vorzunehmen, sondern der gesamte Betrag, in voller Höhe und einer Zahlungssumme per Überweisung/Einzahlung zu begleichen. Für weitere Mahnungen, ausgenommen Zahlungserinnerungen, sind Mahngebühren in Höhe von jeweils €5 privat zu entrichten (keine Erstattung der PKV möglich).

§ 8 Zuzahlungen

Ggf. erforderliche Zuzahlungen in Höhe von 10% des Verordnungswertes zzgl. 10,00 € sind nach Rechnungsstellung auf das Konto der Gehschule Hamburg zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patientinnen /Patienten legen unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung vor. Die Zuzahlungen sind für nicht befreite Patientinnen /Patienten verpflichtend. Bei Nichtzahlung ist die Gehschule Hamburg gesetzlich berechtigt die Behandlung zu verweigern. Kommt die Patientin /der Patient seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, kann der fällige Betrag bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens eingezogen werden. Hierdurch entsteht der Patientin /dem Patienten etwaig weitere Kosten.

§ 9 Rücktrittsrecht Patientin / Patient

Sollte die Patientin /der Patient mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden sein, so kann sie/er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten. Die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an die Gehschule Hamburg, Langenharmer Weg 35 in 22844 Norderstedt zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin vorliegen.

§10 Rücktrittsrecht Praxis

Die Gehschule Hamburg ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn sich die Patientin/ der Patient entgegen den vorliegenden AGB verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens der Patientin/des Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

§ 11 Vertragsbedingungen

Grundsätzlich gelten die zwischen der Gehschule Hamburg und dem Vertragspartnerinnen /-partnern geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.

§ 12 Haftung für Querverweisende Angebote Dritter (Links) im Internet

Die Praxis übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Internetseiten, welche via Querverweis von der Internetseite der Gehschule Hamburg aus erreicht werden können. Die Querverweise werden zwar in regelmäßigen Intervallen geprüft, aktualisiert und nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, dennoch übernimmt die Praxis keine Haftung, falls der jeweilige Betreiber der verlinkten Seite seine Inhalte unangekündigt ändert, seine Dienste einstellt oder gar Seiten mit verfassungswidrigen Inhalten anbietet.

§ 13 Salvatorische Klausel

sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt. Sollte den AGB innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig

Gehschule Hamburg – Inh. Stella Pocher
Langenharmer Weg 35
22846 Norderstedt

Tel.: 040 244 316 29
Fax: 040 244 316 39

Stand: 21.01.2022